Erfahrungen mit Röntgen

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    • Erfahrungen mit Röntgen

      Hallo,
      ich will ja meine eine Ratte röntgen lassen. Muss aber erstmal einen TA finden. Werde heute bei meinem üblichen TA nachfragen, wie er es machen würde.
      Meine zu röntgende Ratte kann man leider nicht einfach so festhalten. Ich hab gestern mal probiert ihn zu fixieren, ging nicht... Also müsste er wohl sediert werden. Ich würde das aber lieber nur mit GAs machen, da ich sonst Angst habe er wacht nicht mehr auf :(

      Ich würde gerne mal eure Erfahrungen hören. Wie wurde die Ratte geröngt, festhalten, Seiderung...

      Hat es euch was gebracht? In welchen Fällen lasst ihr Röntgen?

      Und ne Frage die nicht so wichtig ist, habt ihr ne "Kopie" des Röntgenbilds bekommen?
    • Hi,
      Röntgen kann eine Menge bringen :)
      Ich lasse grundsätzlich sedieren, einfach sicherer, ein vernünftiges Bild hinzubekommen.
      Vor der Sedation habe ich keine Angst, auch bei geschwächten Ratten nicht, denn diese ist sehr leicht und läßt sich sofort mit einem Gegenmittel aufheben (bei einer OP kommen ja noch andere Komponenten dazu wie Ketamin, und dieses läßt sich nicht aufheben, sondern muß "ausgeschlafen" werden, was eben manchmal gefährlich sein kann).

      Ich nehme die Bilder für 1-2 Wochen mit nach Hause und schaue sie mir in Ruhe an und stelle hinterher noch so manche Frage :denk:
      Ich fotografiere sie für mich selber immer AB, die Qualität wird sehr gut.

      Aus welchem GRund möchtest du deine Ratten röntgen lassen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Franziska ()

    • Hallo,
      ich will meine Ratte röntgen lasen weil es mir hier empfohlen wurde ^^
      Also er hat halt schon länger Atemprobleme und ich will jetzt einfach mal sehen, ob man was sieht...

      Ich hab auch einen TA gefunden und morgen abend wird er durchleuchtet. TA war auch am telefon schon ehr informativ und hat gemeint, dass man bei Lungenproblemen, vielleicht auch nur eine kurze Ether (oder Äther???) Narkose machen kann... Also mal schauen.
    • Original von Blacksun
      Hallo,
      ich will meine Ratte röntgen lasen weil es mir hier empfohlen wurde ^^
      Also er hat halt schon länger Atemprobleme und ich will jetzt einfach mal sehen, ob man was sieht...

      Ich hab auch einen TA gefunden und morgen abend wird er durchleuchtet. TA war auch am telefon schon ehr informativ und hat gemeint, dass man bei Lungenproblemen, vielleicht auch nur eine kurze Ether (oder Äther???) Narkose machen kann... Also mal schauen.


      Ja klar ist das Aether. Das ist in der Schweiz verboten!!! Das würd ich nicht machen lassen. Aether ist von der tierschützerischen Seite als Narkosemittel nicht mehr vertretbar. Dazu gibt es heute viel bessere Inhalationsnarkosen mit Halothan oder Isofluran.

      Diethylether diente als einer der ersten Stoffe als Narkotikum. Aufgrund der starken Nebenwirkungen (ausgeprägte Erregungsphase, Übelkeit, brennbar), ist er jedoch in der Anästhesie nur noch von historischem Interesse.
    • Huhu,
      ich würde dir bei Lungengeschichten auf jeden Fall von einer Ether-Kurznarkose abraten.
      Vetpharm

      Ether sollte nicht angewendet werden bei:
      - Lungenentzündung

      Diethylether wirkt irritierend auf die Mukosa der Lungenäste und bewirkt dort eine vermehrte Sekretion. Meerschweinchen können gar mit einer überschiessenden Bronchosekretion reagieren.
      Wegen seiner starken Schleimhautreizung kann es zu einem willkürlichen Atemstillstand kommen.

      Es kann bei der Anwendung von Ether zu einer ausgeprägten Speichelproduktion und Bronchosekretion kommen. Zusätzlich wirkt Diethylether stark reizend auf die Schleimhaut des Respirationstraktes

      Die starke Schleimhautreizung war einer der Gründe, weshalb Ether heutzutage kaum noch benutzt wird.
    • Huhu!
      Vielleicht kann der TA die Ratte ja auch mit einem oralen Sedativum ruhigstellen? Ich habe grad nur Sedalin im Kopf.

      Und ne Frage die nicht so wichtig ist, habt ihr ne "Kopie" des Röntgenbilds bekommen?

      Mein alter TA wollte die nie rausrücken :/ Ich habe nur einmal bei nem Notfall in der Tierklinik die Möglichkeit bekommen mir das Bild auf CD brennen zu lassen. (War da aber halt Digitales Röntgen)

      Gruß Cati
    • huhu

      normalerweise geben tas keine röntgenbilder mit nach hause. je nach dem wie gut ihr euch kennt, kannst du die aber kriegen zum einscannen oder knipsen ;)

      mein alter hat es aber auch nicht gemacht, da hab ich gesagt ich brauch die für nen anderen TA und schwupps hatte ich sie.
    • Ich weiss nicht wie das bei euch in Deutschland ist - aber in der Schweiz ist nach Recht ein Röntgenbild dem Patienten, respektive dem, der es zahlt.

      Ich könnte meine Röntgenbilder für meine Tiere sofort haben. Man kann sich sie ja aber auch kopieren oder scannen, wie schon genannt wurde.

      Noch was zum Aether und Franziskas Post erweitern:

      Vetapharm hat zwar Angaben zum Aether, jedoch gibt es keine käuflichen Produkte für die Pharmakologie mehr im Handel.

      Allgemein

      Ether sollte nicht angewendet werden bei:

      - Lungenentzündung
      - Azidose
      - Lebererkrankung
      - Nierenerkrankung
      - Schock

      Allgemein

      Diethylether ist vor allem von historischem Interesse. Heute wird es noch vereinzelt für Labortiere verwendet (Steffey 1994a).
      Vorteile von Ether sind eine gute Muskelrelaxation, die grosse therapeutische Breite und bei nicht zu tiefer Anästhesie kein negativer Einfluss auf Herz und Kreislauf. Zusätzlich ist es kostengünstig und benötigt keine spezielle oder nur eine minimale Ausrüstung (Paddelford 1992).


      Alles spricht in meinen Augen gegen eine Verwendung von Aether!
      Bei den heutigen guten Narkotika und Sedierungsmöglichkeiten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mustang ()

    • Huhu Mustang!
      In Deutschland ist das (leider) nicht der Fall. Abgesehen vom Urheberrecht gehören die Röntgenbilder zur Krankenakte des Tieres und der TA hat Praxisaufzeichnungen zu dokumentieren und aufzubewahren.
      Ausnahmen sind z.b. HD-Röntgenaufnahme für Vereinshundezüchter, die können per Werksvertrag erstellt werden.
      Manche sind aber so nett und geben eben Kopien raus bzw. lassen die Kunden die Bilder abfotografieren/scannen.
      Gruß Cati

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cati ()

    • Ich weiss, dass das vielleicht nicht viele interessiert, dennoch ist es mir wichtig, dass ihr das lesen könnt. Es wird nicht ohne Grund so sein.


      Diethylether - Präparate

      CliniPharm Wirkstoffdaten

      Tierarzneimittel (Schweiz)
      Zur Zeit sind in der Schweiz keine Tierarzneimittel, welche diesen Wirkstoff enthalten, zugelassen!

      Hinweise Tierarzneimittelverordnung
      Einfuhr: Grundsätzlich dürfen Arzneimittel für Tiere nur mit Bewilligung der Swissmedic eingeführt werden (TAMV, Art 7.1). Die Bewilligung gilt nur für die Menge, die zur Behandlung eines bestimmten Tieres bzw. Tierbestandes nötig ist.

      Ein Arzneimittel darf erst aus dem Ausland eingeführt werden, wenn kein alternatives Präparat in der Schweiz zugelassen ist.

      Die Einfuhr von Arzneimitteln zur Behandlung eines bestimmten Heimtieres oder einer bestimmten Heimtiergruppe ist ohne Bewilligung erlaubt (TAMV Art 7.2), solange die einführende Medizinalperson über eine Detailhandelsbewilligung des zuständigen Kantons verfügt und das Präparat in einem Land mit vergleichbarer Kontrolle (EU vor Erweiterung, USA, Kanada, Australien, Neuseeland) zugelassen ist. Die einführende Person führt darüber Buch (TAMV Art 7.2).

      Für die Einfuhr von Tierarzneimitteln zur Behandlung von Nutztieren braucht es nach wie vor in jedem Fall eine Bewilligung von Swissmedic ("Sonderbewilligung").

      Die Einfuhr von immunologischen Tierarzneimitteln (Impfstoffe, Seren) bedarf immer einer Bewilligung des BVET (TAMV Art 7.3).

      Umwidmung Heimtiere: Ist für die Behandlung einer Krankheit kein Tierarzneimittel zugelassen, so darf eine Tierärztin oder ein Tierarzt Arzneimittel in der im Art 6.2 TAMV beschriebenen Reihenfolge umwidmen.

      Für die Formula magistralis gilt es zu beachten, dass sie nur für ein Einzeltier bzw. -tierbestand in einer öffentlichen Apotheke auf Rezept eines Tierarztes hergestellt werden darf.

      Eine Umwidmung von importierten Tierarzneimitteln ist ausgeschlossen.

      Die Bestimmungen über die Pharmacovigilance, das heisst die Pflicht, unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen zu melden gelangen auch bei der Umwidmung zugelassener Arzneimittel zur Anwendung.

      Da die Anwendungssicherheit nicht vom Hersteller überprüft wurde, besteht bei eventuellen Schäden die Haftpflicht des Tierarztes! Der Tierbesitzer muss diesbezüglich informiert werden.

      Umwidmung Nutztiere: Für Nutztiere dürfen nur Wirkstoffe eingesetzt werden, deren Sicherheit für Lebensmittel geprüft und gesetzlich geregelt ist (TAMV Art 12.1), und für welche kein Verbot der Verabreichung besteht (TAMV Art 12.2). Die einsetzbaren Wirkstoffe sind abschliessend aufgezählt (FIV und Listen a und b des Anhangs 2 TAMV).

      Art 12.3 erlaubt den Einsatz von zusätzlichen Medikamenten (die den Anforderungen von Art 12.1 nicht entsprechen) bei Equiden, Kameliden und in Gehegen gehaltenen Wildtieren. Verbotene Medikamente sind hier auch ausgeschlossen.

      Eine Umwidmung von importierten Tierarzneimitteln ist ausgeschlossen.

      Die entsprechenden Absetzfristen bei Umwidmungen sind im Art 13 TAMV beschrieben.

      Da die Anwendungssicherheit nicht vom Hersteller überprüft wurde, besteht bei eventuellen Schäden die Haftpflicht des Tierarztes! Der Tierbesitzer muss diesbezüglich informiert werden.
    • Original von cati
      Huhu Mustang!
      In Deutschland ist das (leider) nicht der Fall. Abgesehen vom Urheberrecht gehören die Röntgenbilder zur Krankenakte des Tieres und der TA hat Praxisaufzeichnungen zu dokumentieren und aufzubewahren.
      Ausnahmen sind z.b. HD-Röntgenaufnahme für Vereinshundezüchter, die können per Werksvertrag erstellt werden.
      Manche sind aber so nett und geben eben Kopien raus bzw. lassen die Kunden die Bilder abfotografieren/scannen.
      Gruß Cati


      Danke Cati

      Tja, wie sagt man; andere Länder - andere Sitten :nix:
    • Hi!
      Noch kurz ein Wort zum Äther.
      Die Uni Würzburg hat ein Dokument online in dem es um tierschutzgerechte Tötung von Versuchstieren geht, dort steht bei den Inhalationsmethoden:
      Kein Äther, kein Chloroform: stark die Atemwege reizende Chemikalien, unsichere Wirkung, unzureichende Arbeitssicherheit.

      Mich wundert, dass das überhaupt noch einsetzen (egal wofür)...
      Gruß Cati

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cati ()

    • Hi, also Entwarnung. Er musste gar nicht sediert werden :) Also ideal. Die meinte er hat gut mitgemacht.. ich durfte nämlich nicht mit. Die Bilder sind, nach der Meinung eines Leihen, gestochen scharf. Cool wie man so seine Knochen sehen konnte ^^
      Weniger gut war dann im Endeffekt der Befund... Seine Lunge wird nicht richtig belüftet und irgendwas war auch nicht so richtig mit den Bronchien. Es sah so.. schwer zu beschreiben. Die Lunge hatte so eine Art Muster, so Linien die man heller sah. Lungen müssen auf einem Röntgenbild doch Dunkel sein?
    • Hi Blacksun,

      ich habe vor Monaten mal meinen Garfield röntgen lassen. Er bekam ganz wenig Gas von der wurde geröngt und war auch gleich wieder da.

      Leider hatte er ein vergrößertes Herz. Wir haben alle möglichen Meds probiert aber wir haben verloren