Huhu!
@Schneeurlaub: Ich habe einen Bekannten der im Bereich Immo-Verwaltung arbeitet. Dieser hat mir erzählt dass es für den Vermieter fast unmöglich ist die Wohnung zu kündigen wenn er sich dabei ausschließlich auf die Rattenhaltung bezieht. Wenn die Tiere keine Geruchsbeläasigung darstellen, also ordentlich sauber gemacht werden, kann dagegen wohl selten etwas gemacht werden. Aber das kann ja von Vermietern / Nachbarn immer unterschiedlich ausgelegt werden. Aber sehr warscheinlich hast du Recht: Ratten haben keinen tollen Ruf und es wird wohl deswegen immer wieder zu Klagen kommen.
Ich hoffe nur dass sowas sich in Zukunft ändert!
Liebe Grüße,
PAMMY
@Schneeurlaub: Ich habe einen Bekannten der im Bereich Immo-Verwaltung arbeitet. Dieser hat mir erzählt dass es für den Vermieter fast unmöglich ist die Wohnung zu kündigen wenn er sich dabei ausschließlich auf die Rattenhaltung bezieht. Wenn die Tiere keine Geruchsbeläasigung darstellen, also ordentlich sauber gemacht werden, kann dagegen wohl selten etwas gemacht werden. Aber das kann ja von Vermietern / Nachbarn immer unterschiedlich ausgelegt werden. Aber sehr warscheinlich hast du Recht: Ratten haben keinen tollen Ruf und es wird wohl deswegen immer wieder zu Klagen kommen.
Ich hoffe nur dass sowas sich in Zukunft ändert!
Liebe Grüße,
PAMMY