Umzug mit Ratten

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  • Umzug mit Ratten

    Huhu!
    Da bei uns in naher Zukunft ein Umzug ansteht, mache ich mir Gedanken wie das mit unsren ganzen Tieren ist. Meine Mum hat mal gesagt das ein Mieter zB kein Verbot gegen Kleintiere(Hasen, Meerschweinchen usw) erheben kann. Stimmt das? Natürlich kommt für uns ein Mieter mit Tierverbot nicht infrage. Aber wie ist das genau geregelt mit Tieren in einem gemieteten Haus? Was kann ein Vermieter verbieten und welche Rechte hat man da als Mieter?
    Kann mir vorstellen, dass die meisten Leute keine Ratten in ihrem vermieteten Haus/Wohnung haben wollen.
    Hat da jmd Erfahrungen gemacht?
    lg
  • Hey,

    soweit ich weiß kann ein Vermieter die Rattenhaltung nicht verbieten, solange sich die Anzahl der Tiere im Rahmen hält, die Nachbarn sich dadurch nicht gestört/belästigt fühlen und es keine Beeinträchtigungen an der Mietsache gibt.

    LG
    Svenja
  • Meine Mutter hat sich auch mal darüber informiert und dabei herausgefunden das ein Unterschied besteht im Mietrecht zwischen Ratten und anderen Kleintiere...Es gibt sogar Mietverträge in denen Tiere erlaubt sind aber extra nochmal erklärt ist das keine Ratten gewünscht werden und man dies dann mit dem Vermieter aushandeln muss. Allerdings steht das doch sicher irgendwo in eurem Mietvertrag?
    LG Susi
  • Hi,
    da ich selber Mieter bin in und wir auch in einer Wohnung leben habe ich mich da mal schlau gemacht, da Ratten unter "Kleintiere" fallen braucht man sie noch nicht mal anzugeben. Der Vermieter muß also nicht wissen das du diese Tiere überhaupt hast. Man darf halt nur keine "größeren" Tiere halten und wenn dann nur bedingt oder man muß den Vermieter informieren.
    Aber auch in jedem Tierbuch (meine sind GU: das normale Ratten buch und "Meine Ratte" ebenfalls von Gu) wird deutlich das man diese Tiere noch nicht mal angeben muß das es "Kleintiere" sind. Ich habs leider momentan nicht zur Hand aber ich guck morgen mal ob ich den Auszug finde und dann schreib ich den hier rein.

    Gruß Christina
  • Also noch haben wir keinen Vertrag, sind nur auf der Suche nach nem andren Haus,sobald aber was passendes gefunden ist wird umgezogen so wie ich das mitbekommen habe. Muss man den Vermieter von vornherein darüber informieren was für Tiere und wie viele davon man hält? Unter Ratten verstehen die meisen Leute ja heute leider immer noch Ungeziefer:(
    Aber eig dachte ich auch, dass ein Vermieter keine Tiere verbieten darf solange sie die Nachbarn usw nicht stören.
    Gilt das auch für ein Haus was man abbezahlt?Hat der ursprüngliche Besitzer noch was mit zu reden?
    lg
  • Hi,
    ich hab mal ein bißchen herumgeforscht und habe zwei Quellen gefunden:
    Verbietet der Mietvertrag jegliche Form von Haustierhaltung ist das unwirksam.
    Kleintiere, wie z.B. Vögel, Fische oder Hamster darf der Mieter immer halten,
    egal was im Mietvertrag steht.

    Quelle:pro-wohnen.de/Mietrecht_Haustierhaltung.htm

    Recht

    Stichworte zum Mietrecht


    Chinchillas sind Kleintiere

    (dmb) Chinchillas sind Kleintiere, die ein Mieter in seiner Mietwohnung halten darf,
    entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) das Amtsgericht Hanau (90 C 1294/99-90). Bei Kleintieren, wie zum Beispiel Fischen oder Wellensittichen,
    kommt es nach der Rechtsprechung der Gerichte nicht auf den Wortlaut des Mietvertrages an. Gleichgültig, was hier geregelt ist, Verbot oder Erlaubnisvorbehalt,
    Kleintiere darf der Mieter immer halten. Nach einer Auflistung des Amtsgerichts Hanau sind Kleintiere beispielsweise: Kanarienvögel, Kaninchen, Goldhamster, Schildkröten, Echsen, Leguane usw. Entscheidend,
    so das Gericht, seien letztlich folgende Faktoren:


    *

    Die Größe des Tieres, Chinchillas sind klein, im vorliegenden Fall maximal 44 cm, von der Nasen- bis zur Schwanzspitze gemessen.

    *

    Chinchillas sind als "leicht" einzuordnen, sie wiegen ca. 1 Pfund.


    Aber nicht nur Größe und Gewicht sind nach Darstellung des Mieterbundes entscheidend bei der Frage, Kleintier oder nicht.
    Wichtig ist auch, ob und inwieweit Belästigungen und Störungen von diesen Tieren ausgehen können.
    Je geringer die Belästigungen und Störungen durch das Tier ausfallen, desto eher ist von einem Kleintier auszugehen. Von Chinchillas beispielsweise drohen keinerlei Lärm- oder Geruchsbelästigungen.
    Auch von einer besonderen Gefährlichkeit dieser Tiere kann nicht gesprochen werden. Eine Störung der Mietsache selbst, das heißt der Mietwohnung, ist ausgeschlossen, weil Chinchillas im Käfig gehalten werden.



    Auch die Frage, wieviele Kleintiere, das heißt hier,
    wie viele Chinchillas in einer Mietwohnung gehalten werden dürfen,
    entschied das Amtsgericht Hanau:
    "Die Haltung von Kleintieren wird dann vertragswidrig,
    wenn die Menge der Tiere oder die Haltungsbedingungen dazu führen,
    dass die Mietsache stark belastet wird oder die Mitbewohner unzumutbar belästigt werden.
    Die Haltung von 5 Chinchillas in zwei Käfigen (1 m x 1,25 m x 0,6 m) ist zulässig,
    Mietsache und Mitbewohner werden nicht belastet."



    Quelle:mieterbund.de


    Auszüge aus dem BGB folgen auch noch.
    Gruß Christina
  • Die versprochenen Auszüge

    Hi,
    ich hab hier ein Buch über Mietrecht da steht was drin mit Tierhaltung, so wie ich das verstehe kann man das aber so oder so auslegen also du genau so als Mieter als dein Vermieter. :top: :top:

    ((.... Die Haltung von Kleintieren, deren Haltung weit verbreitet ist und von denen keine oder unbedeutende Auswirkungen auf die Wohnung, deren Umfeld und die Nachbarn ausgehen, gehört zum inhalt dessen, was mit dem Mietzweck des "Wohnens" bezeichnet wird. Zu kleintieren dieser Art gehören insbesondere im Aquarium gehaltene Zierfische, Kanarienvögel, Wellensittiche, Goldhamster und Meerschweinchen. Auch das Halten von einer Katze in einer Etagenwohnung ist heute als vom Mietzweck des Wohnens gedeckt anzusehen. Für die Haltung eines solchen Tieres braucht der Mieter nicht die Erlaubnis des Vermieters. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen tieres darf auch nicht durch eine Regelung allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschloßen oder unter Erlaubnisvorbehalt gestellt werden (§ 9 Abs. Nr. 2 AGBG). .....))


    ((... Geht die tierhaltung nach Zahl oder Art der gehaltenen tiere über das eingangs genannte Maß hinaus, hängt es vom Einzelfall AB, ob die teirhaltung noch von dem Mietzwecks des Wohnens gedeckt ist. .....))


    ((... 2. Erlaubnis des Vermieters

    Ist im mietvetrag vereinbart, daß die Haltung eines nicht zum normalen mietgebrauch gehörenden Tieres der vorherigen erlaubnis des vermieters bedarf, liegt eine Selbstbindung des Vermieters dahingehend vor, daß er nach billigem Ermessen in nach § 315 BGB überprüfbarer Weise über die Bitte um Erlaubnis zu entscheiden hat (vgl. Oberlandesgericht Hamm , RE V. 13. 1. 1981, WuM 1981, 53 f.)......))



    So, das ist das was dich interessieren dürfte, das schlechte an der Sache ist das nichts von Ratten erwähnt wird deswegen werden diese wahrscheinlich zum nicht normalen mietgebrauch gehören, :spinn: oder es gab einfach noch nie einen Fall wo der Vermieter streß gemacht hat. Ich würde glaube ich die Tiere beim Vermieter angeben aber die anzahl vielleicht offiziel etwas zu drücken.

    hoffe ich konte dir Helfen auch wenn es etwas länger gedauert hat.
    Gruß Christina
  • Huhu Franzi,
    hi Ihr Lieben,

    in Hannover wurde sogar schon wegen der Rattenhaltung prozessiert. :denk:

    Ratten sind Kleintiere und brauchen keine Extra-Genehmigung. :dafür: Diese Sache wurde sogar in der örtlichen Presse publiziert.
    Die Vermieterin war natürlich sauer über den Richter, bekam aber kein Recht.

    :motz: Sie verließ wutschnaubend den Gerichtssaal. Doch es kam, wie angekündigt von ihr, zu keinem erneuten Rechtstreit !
  • hey,

    bin jetzt auch erst umgezogen. und schon bei der besichtigung fragte der vermieter uns zwecks haustiere. natürlich wir nun gesagt das wir solche stinkers haben. natürlich war er nicht begeistert davon. aber er sagte klipp und klar das er uns es nicht verbieten darf, denn alle tiere die in terrarien, aquarien, käfigen oder sonstigen vorrichtungen sind, wo sie "verschlossen" sind, sind erlaubt und der vermieter kann nix gegen tun. selbst wenn er es verbieten würde oder deswegen einen die wohnung nicht geben würde, würden wir bei einer anzeige deswegen zu 100% gewinnen! also biste auf der sicheren seite!!!
  • Das war jetzt für mich auch total interessant zu lesen.
    Wir suchen ja auch eine Wohnung (mit Rattenzimmer) und wollen es aber gar nicht sagen. Und wenn wir nach Haustieren gefragt werden, wollen wir die Anzahl frisieren. Der Vermieter wird schon nicht nachzählen kommen! :zwink:
    Aber dass Dich einer mit offenen Armen empfängt, wenn Du - wie wir - 8 Ratten hast, kannste sicherlich knicken. :(

    Ich will deswegen mal den Mieterschutzbund anrufen, dass die mir klipp und klar sagen, ob ich sogar lügen kann. :ignore: :nix:
  • @schepezesica wir haben sogar gesagt wieviel ratzis wir haben. hat zwar erstmal gestutzt aber dann, reagierte er ganz cool darauf. und fragte natürlich ob se im käfig sind oder nicht. aber es gibt ja auch genug die verdamt negativ drauf reagieren... unsrer vermieter ist ziemlich locker drauf...
  • Huhu!
    Ich denke auch das es ein Unterschied ist ob man die Nasen im Käfig hählt oder eben in nem extra Rattenzimmer. Begeistert ist sicherlich kein Vermieter, aber eig fallen Ratten unter Kleintiere und müssen somit nicht mal gemeldet werden und dürfen eig auch nicht verboten werden. Aber man weiß ja nie....hab trotzdem Angst, dass es Komplikationen geben kann:(
    Bei uns ist zz Häusermäßig viel überteuerter Mist auf dem Markt:(
    lg