Als Mindestgrundfläche für Rattengehege sind seit langem 0,5 Quadratmeter (50 Quadratdezimeter, 5000 Quadratzentimeter, 5,6 Quadratfuß, 780 Quadratzoll) anerkannt, wobei kein Maß unter 50 Zentimetern (=20 Zoll/Inch) liegen sollte. 50 mal 100 Zentimeter oder etwa 70 mal 70 Zentimeter wären also angemessen (Innenmaße wohlgemerkt, 20x40 oder 28x28 Zoll).
Die Mindestgrundfläche sollte unabhängig von der Anzahl der Ratten an mindenstens einer Stelle im Gehge gegeben sein und möglichst wenig mit Häuschen, Näpfen etc. zugestellt sein, damit die Ratten auch mal laufen können. Hat man nur noch alte, bewegungseingeschränkte Ratten, kann eine Ausnahme gemacht werden, sofern man sich verstärkt um die anderen veränderten Bedürfnisse der Senior*innen kümmert.