Frage zur Verwendung von Lebendfallen

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  • Frage zur Verwendung von Lebendfallen

    allo,

    ich hätte mal eine Frage an alle, die Lebendfallen benutzen zum Einfangen von ausgesetzten Ratten, da gibt es hier ja doch einige, glaube ich.

    Von einer befreundeten Jägerin aus Baden-Württemberg habe ich erfahren, daß viele Jäger auf die Verwendung von Lebendfallen verzichten, weil die Gesetzeslage da wohl recht kniffelig ist - immerhin können ja auch andere Tiere in die Fallen geraten, z.B. Tiere, die gerade nicht gejagt werden dürfen oder generell unter Naturschutz stehen, und könnten sich verletzen oder gar sterben. Ferner muß in Baden-Württemberg jede Lebendfalle beim zuständigen Landratsamt registriert sein und jeder, der der auf seinem Grundstück eine Lebendfalle aufstellen will, einen speziellen Kurs absolviert haben.

    Diese Regelungen sind wohl nicht nur auf Baden-Württemberg beschränkt, ich bin gerade dabei, mich da ein bisschen einzulesen... vielleicht kann mir hier der eine oder andere ja auch was dazu sagen? Ich kann mir nicht vorstellen, daß es, wenn Jäger bei der Verwendung von Fallen hier gewisse Auflagen zu erfüllen haben, für "normale Leute", die also keinen Jagdschein besitzen, keinerlei Einschränkungen gibt.
    Es gibt wohl Ausnahmen zur Schädlingsbekämpfung (darunter fallen durchaus Ratten und Mäuse), aber ich würde z.B. gerne eine Lebenfalle benutzen, die garantiert groß genug ist, daß sich die gefangene Ratte nicht verletzt, z.B. der Schwanz abgeschlagen wird. Fallen dieser Größe werden als "Marder- und Rattenfallen" eingestuft, sind also definitiv groß genug, daß sich auch ein anderes Tier als Maus oder Ratte darin fangen könnte (Igel, Wiesel, Bilche etc.).

    Ein paar Links zu diesem Thema:
    kirchner-raddestorf.de/jikirchner/jagd/hege/fallen.htm

    jagdrecht-info.de/presse_fangschuss.htm

    bayerntrapper.de/html/fangjagdverordnung.html#

    Natürlich werde ich auch versuchen, bei den entsprechenden Stellen der Stadt- oder Landesverwaltung mehr darüber herauszufinden, ob und welche Lebendfallen wir für Ratten verwenden dürfen und unter welchen Bedingungen.

    LG
    Chipi
  • Hallo,

    mir ist das nicht bekannt. Viele TH edeutschlandweit haben Lebendfallen, die sie ausleihen bzw auch im Baumarkt kann man sie erwerben.

    Vielleicht gibt es noch einen Unterschied zw. den Fallen, die du beschreibst und denen aus dem Baumarkt :nix: - ich kann mir jetzt nciht vorstellen, was es sein soll - ist nur eine Frage/Vermutung/Idee?

    LG steffi
  • Hallo,

    es können doch auch bei nicht-lebendfallen Tiere die unter Naturschutz stehen oder nicht gejagt werden dürfen getötet werden. Das finde ich persönlich schlimmer, als wenn es in eine Lebendfalle geht. Natürlich nur, wenn man auch regelmäßig nach der Falle schaut und das Tier so unbeschadet wieder aus der Falle tut.

    Außerdem kann doch jeder X-beliebige, wie Geenie schon sagt, in den Baumarkt gehen und sich eine große Falle besorgen. In so eine passen ja nicht nur Ratten, sondern auch andere Tiere. Wenn man dafür erst einen Kurs belegen müsste, währe es bestimmt nicht erlaubt solche Fallen ohne Kontrolle zu verkaufen :nix:

    Aber ich kann mal den Vater meines Freundes fragen, der ist Jäger. Vielleicht weiß er genaueres dazu.

    lg, Sabrina
  • Hi,

    daß man die Fallen "einfach so" kaufen kann, sehe ich nicht im Widerspruch dazu, daß sie nicht jeder verwenden darf. Wenn du ein Auto kaufst, kannst du das auch tun, ohne einen Führerschein zu haben - du darfst dann halt nicht fahren, aber das ist für den Kauf an sich nicht entscheidend.

    (Natürlich können sich auch Tiere in Schlagfallen und dergleichen verfangen, daher ist Fallenjagd bei Jägern wohl generell ein schwieriges Thema, aber andere als Lebenfallen interessieren mich in dem Zusammenhang nicht.)

    Wie gesagt, diese Infos sind von einer Jägerin - und nun interessiert mich das ganze Thema eben. Denn ihr wisst ja, wie das so ist - falls es doch irgendwelche Restriktionen gibt (und die können ja von Bundesland zu Bundesland, evtl. sogar von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein), wäre das doch gut zu wissen.

    LG
    Chipi
    (die noch nicht dazu gekommen ist, bei der Stadt nachzufragen *Stress*)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Chipi ()

  • Hallo,

    Original von Chipi
    daß man die Fallen "einfach so" kaufen kann, sehe ich nicht im Widerspruch dazu, daß sie nicht jeder verwenden darf. Wenn du ein Auto kaufst, kannst du das auch tun, ohne einen Führerschein zu haben - du darfst dann halt nicht fahren, aber das ist für den Kauf an sich nicht entscheidend.


    naja, die ist nun ein hinkender Vergleich. Beim Kauf von einem Auto ohne Führerschein kannst zwar der Besitzer sein, jedoch wird geprüft, ob du einen Führerschein hast - beim Kauf von einer Lebenfalle bezweifle ich dies.

    Durch googeln konnte ich übrigens auch keine Infos diesbezüglich finden.

    LG Steffi
  • Hi,

    also ich habe mal den Vater meines Freundes gefragt (Jäger in Bayern):
    Lebendfallen darf jeder auf seinem Grundstück ohne extra Erlaubnis aufstellen. Ansonsten braucht man für das Aufstellen einer Falle einen Fallenschein. Dieser Fallenschein ist wohl für Normalbürger nur schwer machbar.
    Wenn man also auf öffentlichem Grund eine Lebendfalle aufstellen will müsste man sich erst an den Jäger dieses Gebiets wenden.

    Wenn es jetzt ein Privatgrundstück ist, würde ich mich erstmal an die dort wohnenden Menschen wenden. Da es ihr Grundstück ist, dürften sie ja dort eine Falle aufstellen. Weil wer weiß, wie so ein Jäger reagiert, wenn man sagt man will Farbratten mit Lebendfallen einfangen :nix:
    Ob es bei der zugehörigen Stadtverwaltung extra Regelungen gibt, kann ich aber nicht sagen. Vielleicht sind ja manche so nett und geben eine extra Genehmigung zum Aufstellen von Lebendfallen zum Einfangen von Haustieren.

    Oder viell. mal beim zuständigen Tierheim nachfragen. Tierheime besitzen ja oft selber Lebendfallen, die sie ausleihen oder selber zum Einfangen benutzen. Vielleicht gibt es da ja jemanden, der berechtigt ist, Fallen aufzustellen?!

    lg, Sabrina
  • Original von Geenie
    naja, die ist nun ein hinkender Vergleich. Beim Kauf von einem Auto ohne Führerschein kannst zwar der Besitzer sein, jedoch wird geprüft, ob du einen Führerschein hast - beim Kauf von einer Lebenfalle bezweifle ich dies.


    Wer prüft das, Geenie? Ich arbeite ja selber in einem Autohaus - solange du nicht selber fahren willst, wird auch kein Autoverkäufer nach deinem Führerschein fragen. Nicht mal beim Zulassen eines Fahrzeugs mußt du nachweisen, daß der Halter einen Führerschein hat - ich kann also ohne Probleme ein Auto auf meine Oma zulassen, obwohl die nie einen Führerschein gemacht hat.

    @suavitas: danke für's fragen ;) daß man Fallen auf öffentlichem Grund nicht "einfach so" aufstellen darf, hatte ich fast befürchtet... bei uns im TH gibt es dazu jedenfalls keine Informationen, ich werde mich also auf die Infos von der Stadt verlassen müssen (sofern sie denn kommen).

    LG
    Chipi

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