allo,
ich hätte mal eine Frage an alle, die Lebendfallen benutzen zum Einfangen von ausgesetzten Ratten, da gibt es hier ja doch einige, glaube ich.
Von einer befreundeten Jägerin aus Baden-Württemberg habe ich erfahren, daß viele Jäger auf die Verwendung von Lebendfallen verzichten, weil die Gesetzeslage da wohl recht kniffelig ist - immerhin können ja auch andere Tiere in die Fallen geraten, z.B. Tiere, die gerade nicht gejagt werden dürfen oder generell unter Naturschutz stehen, und könnten sich verletzen oder gar sterben. Ferner muß in Baden-Württemberg jede Lebendfalle beim zuständigen Landratsamt registriert sein und jeder, der der auf seinem Grundstück eine Lebendfalle aufstellen will, einen speziellen Kurs absolviert haben.
Diese Regelungen sind wohl nicht nur auf Baden-Württemberg beschränkt, ich bin gerade dabei, mich da ein bisschen einzulesen... vielleicht kann mir hier der eine oder andere ja auch was dazu sagen? Ich kann mir nicht vorstellen, daß es, wenn Jäger bei der Verwendung von Fallen hier gewisse Auflagen zu erfüllen haben, für "normale Leute", die also keinen Jagdschein besitzen, keinerlei Einschränkungen gibt.
Es gibt wohl Ausnahmen zur Schädlingsbekämpfung (darunter fallen durchaus Ratten und Mäuse), aber ich würde z.B. gerne eine Lebenfalle benutzen, die garantiert groß genug ist, daß sich die gefangene Ratte nicht verletzt, z.B. der Schwanz abgeschlagen wird. Fallen dieser Größe werden als "Marder- und Rattenfallen" eingestuft, sind also definitiv groß genug, daß sich auch ein anderes Tier als Maus oder Ratte darin fangen könnte (Igel, Wiesel, Bilche etc.).
Ein paar Links zu diesem Thema:
kirchner-raddestorf.de/jikirchner/jagd/hege/fallen.htm
jagdrecht-info.de/presse_fangschuss.htm
bayerntrapper.de/html/fangjagdverordnung.html#
Natürlich werde ich auch versuchen, bei den entsprechenden Stellen der Stadt- oder Landesverwaltung mehr darüber herauszufinden, ob und welche Lebendfallen wir für Ratten verwenden dürfen und unter welchen Bedingungen.
LG
Chipi
ich hätte mal eine Frage an alle, die Lebendfallen benutzen zum Einfangen von ausgesetzten Ratten, da gibt es hier ja doch einige, glaube ich.
Von einer befreundeten Jägerin aus Baden-Württemberg habe ich erfahren, daß viele Jäger auf die Verwendung von Lebendfallen verzichten, weil die Gesetzeslage da wohl recht kniffelig ist - immerhin können ja auch andere Tiere in die Fallen geraten, z.B. Tiere, die gerade nicht gejagt werden dürfen oder generell unter Naturschutz stehen, und könnten sich verletzen oder gar sterben. Ferner muß in Baden-Württemberg jede Lebendfalle beim zuständigen Landratsamt registriert sein und jeder, der der auf seinem Grundstück eine Lebendfalle aufstellen will, einen speziellen Kurs absolviert haben.
Diese Regelungen sind wohl nicht nur auf Baden-Württemberg beschränkt, ich bin gerade dabei, mich da ein bisschen einzulesen... vielleicht kann mir hier der eine oder andere ja auch was dazu sagen? Ich kann mir nicht vorstellen, daß es, wenn Jäger bei der Verwendung von Fallen hier gewisse Auflagen zu erfüllen haben, für "normale Leute", die also keinen Jagdschein besitzen, keinerlei Einschränkungen gibt.
Es gibt wohl Ausnahmen zur Schädlingsbekämpfung (darunter fallen durchaus Ratten und Mäuse), aber ich würde z.B. gerne eine Lebenfalle benutzen, die garantiert groß genug ist, daß sich die gefangene Ratte nicht verletzt, z.B. der Schwanz abgeschlagen wird. Fallen dieser Größe werden als "Marder- und Rattenfallen" eingestuft, sind also definitiv groß genug, daß sich auch ein anderes Tier als Maus oder Ratte darin fangen könnte (Igel, Wiesel, Bilche etc.).
Ein paar Links zu diesem Thema:
kirchner-raddestorf.de/jikirchner/jagd/hege/fallen.htm
jagdrecht-info.de/presse_fangschuss.htm
bayerntrapper.de/html/fangjagdverordnung.html#
Natürlich werde ich auch versuchen, bei den entsprechenden Stellen der Stadt- oder Landesverwaltung mehr darüber herauszufinden, ob und welche Lebendfallen wir für Ratten verwenden dürfen und unter welchen Bedingungen.
LG
Chipi